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AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer-, Geschäfts- und Zahlungsbedingungen


1. Geltung
Anderslautende Einkaufs- und Zahlungsbedingungen unserer Vertragspartner, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Lieferungsbedingungen
2.1. Mindestauftragswert
Der Mindestauftragswert (Mindestauftragswert entspricht dem Nettowarenwert ohne Versand- u. Verpackungsgebühren) für Lieferungen beträgt EUR 100,-. Mindestbestellbetrag für institutionelle Hochschulkunden ist EUR 250,-.

2.2.Lieferung
Alle Preise verstehen sich ab Lieferort, ausschließlich Verpackung. Lieferung erfolgt in der Regel persönlich durch Mitarbeiter des DSC-Ulm. Verpackungen werden grundsätzlich zum Selbstkostenpreis berechnet. Eilsendungen bedürfen der Absprache mit dem Kunden und werden nach Aufwand berechnet.

2.3.Teillieferungen/Lieferverzug
Teillieferung und Rechnungsstellung für Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehene Lieferhindernisse wie Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen das DSC-Ulm die Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, so hat der Kunde uns eine angemessene Karenzzeit von mindestens 10 Werktagen einzuräumen. Haben wir bis zum Ablauf dieses Zeitraumes nicht geliefert, so ist der Kunde berechtigt, von dem nicht als erfüllbar geltenden Vertragsbestandteil zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

2.4. Versand/Gefahrenübergang
Sämtliche Versendungen, einschließlich Rücksendungen gehen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Versicherung erfolgt auf seinen Wunsch und zu seinen Lasten. Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung bei Lieferungen geht in allen Fällen auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand die Lager- oder Geschäftsräume das DSC-Ulm verlässt. Dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus.

2.5. Lagerung
Wird der Versand ohne Verschulden des DSC-Ulm verzögert, so lagert die Ware ab dem fünften Tag nach Wareneingang beim DSC-Ulm auf Kosten und Verschulden des Kunden. Der Ablauf dieser Frist beginnt mit der Zustellung der Versandbereitschaft an den Kunden, die je nach Erfordernis auch mündlich durch einen unserer Mitarbeiter erfolgen kann.

2.6.Verpackungsbestimmungen
Für die sachgerechte Entsorgung von Verkaufs- und Umverpackungen erklärt sich das DSC-Ulm zuständig. Wir bitten jedoch zu beachten, dass der Versand von Reparaturen nur in Original Versandkartons durchgeführt werden kann. Anderenfalls ist der Transportversicherungsschutz nicht gültig. Ist dies nicht mehr möglich, so werden die für den Versand erforderlichen Spezialkartonagen von uns beim Hersteller bestellt und dem Kunden in Rechnung gestellt. Dies wird auch im Garantiefall in dieser Art so gehandhabt.

3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1. Preise
Zur Berechnung kommt der jeweils am Tage der Lieferung gültige Preis. Der in unserer Produktübersicht entsprechend ausgewiesene Preis versteht sich als Richtpreis und dient ausschließlich als Kalkulationsgrundlage. Alle Preise verstehen sich als Stückpreise, insofern nicht anders angegeben. Irrtümer in der Preisstellung sind ausdrücklich vorbehalten. Aussagen in Bezug auf Lieferzeit und Verfügbarkeit sind als unverbindlich anzusehen, insofern sie nicht schriftlich mittels einer Lieferterminvereinbarung festgelegt sind.

3.2. Zahlungsbedingungen
3.2.1. Zahlungen bis EUR 500 Nettowarenwert:
Auf Rechnung zahlbar innerhalb 10 Tage rein netto, unberechtigte Skontoabzüge werden nachberechnet. An uns unbekannte Auftraggeber erfolgt die Lieferung nur gegen Vorauskasse oder per Nachnahme. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.

3.2.2. Zahlungen über EUR 500 Nettowarenwert:
Lieferung nur gegen Vorauskasse oder per Nachnahme. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden..

3.2.3. Mahnungen:
Mahnverfahren gehen zu Lasten des Kunden. Wir berechnen für Mahnmitteilungen eine Bearbeitungsgebebühr von EUR 15! Unberechtigte Mahnmitteilungen bei Zahlungsüberschneidungen gehen selbstverständlich nicht zu Lasten des Kunden. Die erste Mahnung erfolgt am 10. Tag nach erfolgreicher Lieferung und Ablauf des Zahlungszieles. Die zweite und letzte Mahnung erfolgt nach weiteren 10 Tagen in gleicher Weise.

3.2.4. weitergehende Verfahrensweise:
Weitergehende Mahnverfahren orientieren sich an den gesetzlichen Grundlagen und werden durch von uns beauftragte Anwälte abgewickelt.

3.2.5. Abbruch der Geschäftsbeziehungen:
Nach erfolgter reaktionsloser zweiter Mahnung brechen wir dauerhaft und zwar unabhängig von der Höhe des ausstehenden Betrages alle Geschäftsbeziehungen zu den säumigen Kunden ab.

4. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen sind der Firma DSC-Ulm unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritte vom Vertrag. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Kunden ist DSC-Ulm berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Ware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter des DSC-Ulm den Zutritt zu den Geschäftsräumen auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten. DSC-Ulm ist hierzu auch dann ermächtigt, wenn die Waren zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes des Kunden erforderlich sind.

5. Garantiebestimmungen
5.1. Grundlegende Gewährleistungsvereinbarungen
Wir gewährleisten, dass alle von uns gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Regel der Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate, insofern dies nicht anderslautend auf dem Angebot bzw. Auftragsbestätigung explizit aufgeführt ist. Auf von uns gelieferte elektronische Einzelbauteile gewähren wir keine Funktionsgarantie. Wir gewähren auf Speichermodule aller Art 6 Monate Funktionsgarantie. Die Gewährleistung entfällt, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist das DSC-Ulm berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen.
Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch das DSC-Ulm die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen.
Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen des DSC-Ulm berechnet. Reparaturen aller Art werden insofern möglich, in unserer Neu-Ulmer Service-Werkstätte von DSC-Ulm Personal durchgeführt.

5.2. Garantiehandhabung
Alle Geräte, auf die berechtigte Garantieansprüche bestehen, werden von uns kostenfrei abgeholt und nach erfolgter Reparatur wieder angeliefert. Schlägt die Nachbesserung nach einer angemessenen Frist fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung bzw. Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Gewährleistungsansprüche gegen das DSC-Ulm stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht übertragbar.

5.3. Austauschgerätestellung
Anspruch auf eine kostenfreie leihweise Bereitstellung von Ersatzgeräten wird auschließlich nur für Teile mit vorab abgeschlossenen Supportpauschalen gewährt.

6.Beschränkungen
6.1. Embargobestimmungen
Wir weisen ausdrücklich auf Embargo Ausfuhrbestimmungen der von uns gelieferten Waren hin.
In solchen Fällen gelten die besonderen Bedingungen und Exportvorschriften des jeweils betreffenden Herstellers, sowie der zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde verpflichtet sich diese Beschränkungen einzuhalten.

7. Haftungsbeschränkung
Wir übernehmen grundsätzlich keine Haftung aus Produkthaftungsschäden, die aus Folgeschäden defekter, unvollständiger oder unrichtiger Hard- bzw. Software oder deren Bestandteile entstanden sind, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz.


8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Neu-Ulm für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

9. Ausschlußklausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen oder geltender Gesetzte unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller verbleibenden Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Gültig ab
01.10.2009 Data Solution Center Ulm
Die Geschäftsleitung
Karl-Heinz Quast und Gottfried Kahraman





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